Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Manchmal geraten Kinder im Kindergarten oder der Schule plötzlich durch Krankheit oder Unfälle in Not. Dann ist es dringend notwendig, dass entsprechend geschultes Personal ihnen helfen kann.
Träger von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Einrichtungen ausreichend Ersthelfende ausbilden zu lassen.
Der speziell für Ersthelfende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen entwickelte Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erste Hilfe an Kindern und Erwachsenen.
Gerne gehen wir auf Ihre Wunschthemen ein.
Die Erste-Hilfe-Schulung darf nur von geprüften und als geeignet anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Bei Interesse und weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Verwaltung
Badgasse 7
86637 Wertingen